Sind Sie pflegegeldberechtigt?

Pflegeberatung nach §37 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet. Wir führen diese Einsätze bei Ihnen zuhause durch – anerkannt, professionell und kostenlos für Sie.

Was ist ein Beratungseinsatz?

Beim Beratungseinsatz kommt eine unserer qualifizierten Fachkräfte zu Ihnen nach Hause. Sie prüft, ob die Pflege sichergestellt ist, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen wertvolle Hinweise und dokumentiert den Besuch für Ihre Pflegekasse.

Der Einsatz wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – für Sie entstehen keine Kosten.

Wer führt die Beratung durch?

Unsere Beratungseinsätze werden von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt. Wir sind als Anbieter anerkannt nach §37 Abs. 3 SGB XI und stellen sicher, dass Ihr Einsatz fristgerecht stattfindet – auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig.

Wie oft ist ein Beratungseinsatz nötig?

Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:

Pflegegrad Häufigkeit Pflicht?
Pflegegrad 1 Nach Bedarf Freiwillig
Pflegegrad 2 & 3 1× pro Halbjahr ✅ Pflicht
Pflegegrad 4 & 5 1× pro Halbjahr (Pflicht) ✅ Pflicht

Beratungseinsatz vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – kostenlos für Sie. Sprechen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam einen passenden Termin.

Jetzt Termin anfragen